Bedingungen für das manduca® Partnerprogramm
Stand: 16. Juli 2026
1. Veranstalter und Vertragspartner
Veranstalter und Vertragspartner des manduca® Partnerprogramms ist:
GWS GmbH
Blochmattenstraße 16
D-79423 Heitersheim
Deutschland
E-Mail: fachpersonal@manduca.de
Website: https://manduca.de
Vertreten durch die Geschäftsführer Hermann Hogg und Moritz Naumann.
Nachfolgend wird die GWS GmbH als „GWS“ bezeichnet. Teilnehmerinnen und Teilnehmer am Partnerprogramm werden nachfolgend als „Partner“ bezeichnet.
2. Geltungsbereich
Diese Bedingungen regeln die Teilnahme am manduca® Partnerprogramm sowie die Werbung und Vermittlung von Bestellungen über persönliche Affiliate-Links und zugewiesene Rabatt- oder Partnercodes.
Ergänzend können mit einzelnen Partnern individuelle Vereinbarungen getroffen werden, insbesondere zu:
- der Höhe der Provision,
- den provisionsberechtigten Produkten,
- dem gewährten Kundenrabatt,
- den zugelassenen Werbekanälen,
- bestimmten Aktionen oder Kampagnen,
- der Dauer einer Zusammenarbeit.
Bei Widersprüchen haben ausdrücklich getroffene individuelle Vereinbarungen Vorrang vor diesen allgemeinen Bedingungen.
3. Teilnahmeberechtigung
Am Partnerprogramm können insbesondere teilnehmen:
- Hebammen,
- Trageberaterinnen und Trageberater,
- Fachpersonen aus dem Familien- und Gesundheitsbereich,
- Creator und Influencer,
- Selbstständige,
- Gewerbetreibende,
- Unternehmen,
- sonstige von GWS ausdrücklich zugelassene Personen oder Organisationen.
Das Partnerprogramm richtet sich grundsätzlich an Partner mit Sitz oder gewöhnlichem Aufenthalt in Deutschland, Österreich oder der Schweiz.
Natürliche Personen müssen mindestens 18 Jahre alt und uneingeschränkt geschäftsfähig sein. Die Volljährigkeit muss insbesondere bei Creatorn und Influencern gegeben sein.
GWS kann geeignete Nachweise verlangen, insbesondere Zertifikate, Urkunden, Gewerbenachweise, Unternehmensangaben oder Nachweise über die berufliche Qualifikation.
Ein Anspruch auf Zulassung zum Partnerprogramm besteht nicht.
4. Anmeldung und Freischaltung
Die Anmeldung stellt zunächst eine Bewerbung für das manduca® Partnerprogramm dar.
Die Teilnahme beginnt erst, nachdem GWS die Bewerbung geprüft und den Partner ausdrücklich freigeschaltet oder die Teilnahme per E-Mail bestätigt hat.
GWS ist berechtigt, Bewerbungen ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Bei der Anmeldung sind vollständige und wahrheitsgemäße Angaben zu machen.
Änderungen der hinterlegten Daten, insbesondere von Name, Anschrift, Unternehmen, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Umsatzsteuerstatus oder USt-IdNr., sind GWS unverzüglich mitzuteilen.
Der Zugang zum Partnerkonto darf nicht an andere Personen weitergegeben werden. Zugangsdaten sind vor dem Zugriff Dritter zu schützen.
5. Selbstständige Tätigkeit des Partners
Der Partner handelt rechtlich und wirtschaftlich selbstständig.
Durch die Teilnahme am Partnerprogramm entsteht insbesondere kein:
- Arbeitsverhältnis,
- Handelsvertreterverhältnis,
- Gesellschaftsverhältnis,
- Franchiseverhältnis,
- Vertretungsverhältnis.
Der Partner ist nicht berechtigt, im Namen von GWS rechtsgeschäftliche Erklärungen abzugeben, Verträge zu schließen oder gegenüber Dritten den Eindruck zu erwecken, er sei Beschäftigter oder bevollmächtigter Vertreter von GWS oder manduca®.
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, alle für seine Tätigkeit erforderlichen steuerlichen, gewerberechtlichen, berufsrechtlichen und sonstigen gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen.
6. Individuelle Provisionsvereinbarung
Die Höhe der Provision wird für jeden Partner beziehungsweise jede Partnergruppe individuell festgelegt.
Hebammen, Trageberaterinnen, Creator, Influencer oder andere Partnergruppen können unterschiedliche Provisionssätze, Rabattcodes, Aktionsbedingungen und provisionsberechtigte Produkte erhalten.
Ein Anspruch auf einen bestimmten Provisionssatz oder auf die gleichen Konditionen wie andere Partner besteht nicht.
Die jeweils gültigen Konditionen werden dem Partner im Partnerkonto, per E-Mail oder in einer individuellen Vereinbarung mitgeteilt.
7. Provisionsberechtigte Bestellungen
Eine Provision kann nur für Bestellungen entstehen, die:
- über den manduca® Onlineshop abgeschlossen wurden,
- durch das Affiliate-System technisch dem Partner zugeordnet wurden,
- einen freigegebenen Affiliate-Link oder Partnercode verwenden,
- provisionsberechtigte Artikel enthalten,
- vollständig bezahlt wurden,
- nicht storniert, widerrufen, retourniert oder zurückgebucht wurden,
- nicht gegen diese Bedingungen verstoßen.
Es besteht kein Anspruch auf Provision, wenn eine Bestellung vom Affiliate-System nicht eindeutig dem Partner zugeordnet wurde.
8. Berechnungsgrundlage der Provision
Die Provision wird auf Grundlage des Netto-Warenwerts der provisionsberechtigten Artikel berechnet.
Von der Berechnungsgrundlage werden insbesondere abgezogen beziehungsweise nicht berücksichtigt:
- Umsatzsteuer,
- Versandkosten,
- Lieferzuschläge,
- sonstige Nebenkosten,
- eingelöste Rabatte,
- Gutscheinbeträge,
- Aktionsnachlässe,
- stornierte Positionen,
- retournierte Artikel,
- nicht bezahlte Beträge,
- zurückgebuchte oder betrügerische Zahlungen,
- nicht provisionsberechtigte Artikel.
Provisionen werden ausschließlich für die von GWS festgelegten und freigegebenen Artikel oder Produktgruppen gewährt.
GWS kann einzelne Produkte, Produktgruppen, Sonderangebote, Bundles, Gutscheine oder Aktionen von der Provisionsberechnung ausschließen.
9. Stornierungen und Retouren
Für stornierte, nicht bezahlte, widerrufene oder vollständig retournierte Bestellungen entsteht kein Provisionsanspruch.
Bei einer Teilretoure entfällt die Provision für die gesamte betroffene Bestellung.
Wurde eine Provision bereits vor einer Stornierung, Rücksendung, Rückbuchung oder nachträglichen Preiskorrektur freigegeben oder ausgezahlt, darf GWS den entsprechenden Betrag:
- vom Partnerguthaben abziehen,
- mit zukünftigen Provisionen verrechnen oder
- vom Partner zurückfordern.
GWS ist außerdem berechtigt, fehlerhaft berechnete oder doppelt erfasste Provisionen zu berichtigen.
10. Entstehung und Freigabe der Provision
Eine im Partnerkonto angezeigte Provision ist zunächst vorläufig.
Der endgültige Provisionsanspruch entsteht erst, wenn:
- die Bestellung vollständig bezahlt wurde,
- keine Rückbuchung vorliegt,
- die Bestellung nicht storniert wurde,
- keine Rücksendung oder Teilrücksendung vorliegt,
- die Bestellung nicht auf einer unzulässigen Vermittlung beruht und
- seit der Bestellung beziehungsweise Lieferung mindestens 60 Kalendertage vergangen sind.
GWS kann eine längere Prüfung durchführen, wenn ein begründeter Verdacht auf Missbrauch, Manipulation, Rückbuchung, Mehrfachbestellung oder einen sonstigen Verstoß besteht.
11. Zuordnung über Affiliate-Link und Partnercode
Bestellungen können über einen persönlichen Affiliate-Link oder einen von GWS freigegebenen Rabatt- beziehungsweise Partnercode zugeordnet werden.
Eine Provisionszuordnung setzt voraus, dass die Zuordnung zum Zeitpunkt der Bestellung technisch im Affiliate-System erfasst ist.
Ein früherer Kontakt zwischen Partner und Kunde allein begründet keinen Provisionsanspruch.
Zuordnungszeitraum
Die technische Zuordnung kann – abhängig von der Zustimmung des Kunden, den eingesetzten Endgeräten, Browsereinstellungen und der technischen Konfiguration – für einen Zeitraum von bis zu 365 Tagen gespeichert werden.
Die Angabe von 365 Tagen stellt keine Garantie dar, dass jede spätere Bestellung tatsächlich dem Partner zugeordnet werden kann.
Insbesondere kann eine Zuordnung entfallen, wenn:
- der Kunde erforderliche Cookies oder Tracking-Technologien ablehnt,
- gespeicherte Daten oder Cookies löscht,
- einen anderen Browser oder ein anderes Endgerät verwendet,
- Tracking-Schutz oder Werbeblocker einsetzt,
- den Affiliate-Link oder Partnercode nicht korrekt verwendet,
- keine aktive technische Zuordnung mehr vorhanden ist,
- der Kunde später direkt und ohne erkennbare Partnerzuordnung bestellt.
Last-Click-Prinzip
Werden vor einer Bestellung mehrere Affiliate-Links oder Partnercodes verwendet, wird die Bestellung grundsätzlich dem zuletzt vom Affiliate-System erfassten Partner zugeordnet.
Ein Anspruch auf eine abweichende Zuordnung besteht nicht.
Geräteübergreifende Zuordnung
Eine geräteübergreifende Zuordnung ist nur möglich, wenn das Affiliate-System den Kunden eindeutig erkennen und die Bestellung demselben Kundenkonto oder derselben vorhandenen Partnerzuordnung zuweisen kann.
Eine geräteübergreifende Zuordnung kann nicht in jedem Fall garantiert werden.
Für die Provisionsberechnung sind grundsätzlich die im Affiliate-System und im Shopware-System gespeicherten Daten maßgeblich.
Einwände gegen eine Abrechnung sind innerhalb von 30 Tagen nach Bereitstellung der jeweiligen Abrechnung per E-Mail an fachpersonal@manduca.de mitzuteilen.
12. Eigenbestellungen und verbundene Personen
Eigenbestellungen des Partners sind nicht provisionsberechtigt.
Ebenfalls ausgeschlossen sind Bestellungen, die ausschließlich zur Erzeugung einer Provision durch folgende Personen oder Stellen vorgenommen werden:
- Familienangehörige,
- Haushaltsangehörige,
- Mitarbeitende,
- eigene Unternehmen,
- verbundene Unternehmen,
- Personen, die im Auftrag oder auf Rechnung des Partners handeln.
Dies gilt insbesondere, wenn der Partner die Bestellung selbst durchführt, bezahlt oder sich die bestellte Ware unmittelbar oder mittelbar selbst zukommen lässt.
GWS kann entsprechende Bestellungen prüfen und Provisionen ablehnen oder stornieren.
13. Abrechnung und Auszahlung
Die Abrechnung der freigegebenen Provisionen erfolgt grundsätzlich quartalsweise.
Es besteht kein Mindestauszahlungsbetrag.
Voraussetzung für eine Auszahlung ist:
- ein freigegebenes Provisionsguthaben,
- ein hinterlegter Auszahlungswunsch,
- eine vollständige und steuerlich ordnungsgemäße Rechnung des Partners,
- eine gültige Bankverbindung.
Die Rechnung ist an folgende Anschrift auszustellen:
GWS GmbH
Blochmattenstraße 16
D-79423 Heitersheim
Deutschland
Die Rechnung kann per E-Mail an fachpersonal@manduca.de übermittelt werden.
Die Auszahlung erfolgt ausschließlich per Banküberweisung, grundsätzlich in Euro.
Nach Eingang einer vollständigen und prüffähigen Rechnung erfolgt die Zahlung in der Regel innerhalb von 14 Tagen.
Kosten, die durch fehlerhafte Bankdaten, Rücküberweisungen oder von der Empfängerbank beziehungsweise einer zwischengeschalteten Bank erhobene Gebühren entstehen, können dem Partner belastet werden, soweit dies rechtlich zulässig ist.
14. Nicht abgerufenes Guthaben
Freigegebene Provisionen verfallen nicht allein deshalb, weil der Partner noch keine Auszahlung beantragt oder noch keine Rechnung eingereicht hat.
Nicht ausgezahltes Guthaben wird grundsätzlich weitergeführt.
Eine Auszahlung kann jedoch erst erfolgen, wenn eine ordnungsgemäße Rechnung vorliegt und die weiteren Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Die gesetzlichen Verjährungsvorschriften bleiben unberührt.
15. Rechnungsstellung und Steuern
Der Partner ist selbst für die korrekte steuerliche Behandlung seiner Provisionen verantwortlich.
Die Rechnung muss alle gesetzlich erforderlichen Angaben enthalten. Dazu gehören – soweit vorhanden oder erforderlich – insbesondere:
- vollständiger Name beziehungsweise Firmenname,
- vollständige Anschrift,
- Rechnungsdatum,
- eindeutige Rechnungsnummer,
- Leistungszeitraum,
- Beschreibung der Affiliate- oder Vermittlungsleistung,
- Nettoentgelt,
- Umsatzsteuersatz und Umsatzsteuerbetrag,
- Steuernummer oder USt-IdNr.,
- gegebenenfalls ein Hinweis auf die Kleinunternehmerregelung,
- gegebenenfalls ein Hinweis auf die Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers oder eine andere grenzüberschreitende steuerliche Regelung.
Partner aus Österreich und der Schweiz müssen eine Rechnung erstellen, die den für sie und die jeweilige grenzüberschreitende Leistung geltenden gesetzlichen Vorgaben entspricht.
GWS erteilt keine individuelle Steuerberatung. Der Partner ist verpflichtet, steuerliche Zweifelsfragen mit seinem Steuerberater oder der zuständigen Finanzbehörde zu klären.
16. Erlaubte Werbemaßnahmen
Werbemaßnahmen sind nur über die von GWS freigegebenen Kanäle und in dem individuell vereinbarten Umfang erlaubt.
Creator und Influencer
Freigeschaltete Creator und Influencer dürfen insbesondere über folgende Kanäle werben, sofern diese Kanäle gegenüber GWS angegeben oder freigegeben wurden:
- Instagram,
- TikTok,
- YouTube,
- Blogs,
- eigene Websites,
- weitere ausdrücklich freigegebene Social-Media-Plattformen.
Hebammen und Trageberaterinnen
Hebammen, Trageberaterinnen und vergleichbare Fachpersonen dürfen ihre persönlichen Kundinnen und Kunden im Rahmen ihrer beruflichen Tätigkeit auf manduca® Produkte und ihren Partnercode hinweisen.
Newsletterwerbung ist nur gegenüber eigenen Empfängerinnen und Empfängern erlaubt, wenn der Partner über die jeweils erforderliche Einwilligung oder eine andere ausreichende gesetzliche Berechtigung für den Versand verfügt.
Der Kauf, die Übernahme oder die Nutzung fremder E-Mail-Verteiler ist nicht erlaubt.
Bezahlte Werbung
Google Ads und vergleichbare bezahlte Suchmaschinenwerbung sind grundsätzlich nicht erlaubt.
Das Bieten auf Begriffe wie:
- manduca,
- manduca®,
- manduca Babytrage,
- manduca Sling,
- manduca XT,
- entsprechende Schreibweisen oder Tippfehler
ist nur zulässig, wenn GWS dies für eine konkrete Kampagne vorher ausdrücklich in Textform freigegeben hat.
Sonstige bezahlte Werbeanzeigen dürfen nur nach vorheriger ausdrücklicher Freigabe durch GWS eingesetzt werden.
17. Rabattcodes und eigene Aktionen
Partner dürfen ausschließlich die von GWS bereitgestellten oder ausdrücklich freigegebenen Rabatt- und Partnercodes veröffentlichen.
Creator und Influencer dürfen Rabattaktionen nur in dem von GWS festgelegten Umfang und Zeitraum bewerben.
Der Partner darf insbesondere nicht:
- eigenständig höhere Rabatte versprechen,
- einen zeitlich begrenzten Rabatt als dauerhaft darstellen,
- nicht freigegebene Rabattcodes veröffentlichen,
- interne Codes oder Codes anderer Partner verbreiten,
- abgelaufene Codes weiterhin bewerben,
- den Eindruck erwecken, ein Rabatt gelte für alle Produkte, wenn Produkte ausgeschlossen sind.
GWS kann Rabattcodes jederzeit ändern, zeitlich begrenzen, deaktivieren oder durch andere Codes ersetzen.
18. Nutzung von Marken, Bildern und Inhalten
Die Verwendung von manduca® Logos, Produktbildern, Videos, Texten, Grafiken, Testsiegeln oder sonstigen Marketingmaterialien ist nur nach vorheriger Freigabe durch GWS erlaubt.
Von GWS bereitgestellte Inhalte dürfen nur:
- für den vereinbarten Zweck,
- während der aktiven Teilnahme am Partnerprogramm,
- auf den freigegebenen Kanälen und
- entsprechend den erteilten Vorgaben
verwendet werden.
Eine Bearbeitung, Veränderung, Übersetzung, Ergänzung oder Kombination mit anderen Inhalten ist nur nach vorheriger Abstimmung mit GWS gestattet.
Der Partner erhält kein Eigentum und kein dauerhaftes Nutzungsrecht an den Marken oder Inhalten von GWS oder manduca®.
Nach Ende der Teilnahme sind Affiliate-Links, Logos, Werbemittel, Rabattcodes und sonstige bereitgestellte Inhalte zu entfernen, soweit GWS nichts anderes bestätigt.
19. Produktinformationen und sichere Verwendung
Bei der Darstellung und Bewerbung der Produkte dürfen nur aktuelle und von GWS freigegebene Produktinformationen verwendet werden.
Maßgeblich sind insbesondere:
- die aktuellen Angaben auf manduca.de,
- die jeweilige Produktbeschreibung,
- die Gebrauchsanleitung,
- die Sicherheitshinweise,
- von GWS bereitgestellte Schulungs- und Marketingunterlagen.
Sicherheitsrelevante Angaben dürfen nicht verkürzt, verändert oder in einen irreführenden Zusammenhang gestellt werden.
Der Partner darf keine medizinischen, gesundheitlichen oder sicherheitsbezogenen Wirkungen versprechen, die nicht ausdrücklich von GWS bestätigt oder durch die offiziellen Produktinformationen belegt sind.
Insbesondere dürfen keine irreführenden Aussagen zur Eignung für bestimmte Kinder, Altersgruppen, Gewichte, gesundheitliche Situationen oder Tragepositionen gemacht werden.
20. Kennzeichnung als Werbung
Der Partner ist verpflichtet, alle kommerziellen Veröffentlichungen, Affiliate-Links, Rabattcodes und sonstigen werblichen Inhalte entsprechend den jeweils geltenden gesetzlichen und plattformspezifischen Vorgaben eindeutig als Werbung zu kennzeichnen.
Die Kennzeichnung muss:
- gut sichtbar,
- leicht verständlich,
- eindeutig,
- unmittelbar erkennbar und
- dem werblichen Inhalt klar zugeordnet
sein.
Der kommerzielle Zweck darf nicht verschleiert werden.
Der Partner ist selbst dafür verantwortlich, die für seinen Sitz, sein Zielland und die jeweilige Plattform geltenden Kennzeichnungspflichten einzuhalten.
21. Verbotene Handlungen
Nicht erlaubt sind insbesondere:
- Eigenbestellungen oder Provisionsbestellungen durch Familienangehörige,
- künstlich erzeugte oder manipulierte Bestellungen,
- Manipulationen des Affiliate-Trackings,
- automatisierte Klicks oder Bestellungen,
- Verwendung falscher Identitäten oder Kundendaten,
- falsche oder irreführende Produktversprechen,
- Spam über E-Mail, Messenger, Direktnachrichten, Kommentare oder Foren,
- unaufgeforderte Massenwerbung,
- Verwendung fremder personenbezogener Daten ohne Rechtsgrundlage,
- Werbung auf rechtswidrigen, diskriminierenden, gewaltverherrlichenden, pornografischen oder anderweitig unangemessenen Internetseiten,
- Werbung in Verbindung mit rechtswidrigen oder rufschädigenden Inhalten,
- Veröffentlichung nicht freigegebener Rabattcodes,
- Kombination des Partnercodes mit nicht freigegebenen Gutscheinen,
- Gutschein-, Cashback-, Deal- oder Coupon-Portale,
- Weitergabe oder Verkauf des Partnerkontos,
- Verschleierung der eigenen Identität,
- Täuschung über eine offizielle Vertretung von manduca®,
- Einrichtung von Domains, Subdomains, Shopnamen oder Social-Media-Nutzernamen mit „manduca“ oder verwechslungsfähigen Bezeichnungen,
- Verwendung der Marke in bezahlten Suchanzeigen ohne vorherige Freigabe,
- Kopieren oder Nachahmen des manduca® Onlineshops,
- Cookie-Dropping, Forced Clicks oder vergleichbare Tracking-Manipulationen,
- Werbung mit nicht vorhandenen oder abgelaufenen Angeboten.
22. Kontrolle und Nachweise
GWS ist berechtigt, die Einhaltung dieser Bedingungen zu kontrollieren.
Der Partner muss GWS auf Anfrage angemessene Nachweise über seine Werbemaßnahmen zur Verfügung stellen, beispielsweise:
- Links zu Veröffentlichungen,
- Screenshots,
- Newsletterbeispiele,
- Angaben zu verwendeten Werbekanälen,
- Reichweiten- oder Kampagnennachweise,
- Nachweise zur ordnungsgemäßen Werbekennzeichnung.
GWS kann verlangen, dass rechtswidrige, fehlerhafte, irreführende oder nicht abgestimmte Inhalte unverzüglich geändert oder entfernt werden.
23. Dauer und ordentliche Kündigung
Die Teilnahme am Partnerprogramm läuft auf unbestimmte Zeit.
Der Partner und GWS können die Teilnahme jeweils mit einer Frist von 30 Tagen in Textform kündigen.
Die Kündigung kann per E-Mail erfolgen.
Nach Wirksamwerden der Kündigung:
- wird das Partnerkonto deaktiviert,
- können Affiliate-Link und Partnercode deaktiviert werden,
- dürfen keine neuen Werbemaßnahmen mehr durchgeführt werden,
- sind bereitgestellte Werbemittel entsprechend den Vorgaben von GWS zu entfernen,
- entstehen für nach dem Beendigungszeitpunkt getätigte Bestellungen keine neuen Provisionen.
24. Sperrung und außerordentliche Kündigung
GWS kann das Partnerkonto vorübergehend sperren und die Zusammenarbeit aus wichtigem Grund fristlos beenden.
Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor bei:
- falschen Angaben bei der Anmeldung,
- Manipulation des Trackings,
- Eigenbestellungen,
- Provisionsbetrug,
- irreführender Werbung,
- fehlender Werbekennzeichnung,
- Markenrechtsverletzungen,
- Spam,
- Veröffentlichung nicht freigegebener Rabattcodes,
- Verwendung unzulässiger Werbekanäle,
- Rufschädigung von GWS oder manduca®,
- schwerwiegenden oder wiederholten Verstößen gegen diese Bedingungen.
Während einer Prüfung kann GWS offene Auszahlungen vorübergehend zurückhalten.
Provisionen, die nachweislich auf einer Manipulation, einem Missbrauch oder einem sonstigen Verstoß beruhen, können vollständig gestrichen oder zurückgefordert werden.
Ordnungsgemäß entstandene Provisionen aus nicht beanstandeten Bestellungen bleiben auch nach einer Kündigung grundsätzlich bestehen, sofern alle Auszahlungsvoraussetzungen erfüllt sind.
25. Änderungen des Partnerprogramms
GWS kann das Partnerprogramm aus sachlichen Gründen für die Zukunft ändern. Hierzu gehören insbesondere:
- gesetzliche oder behördliche Anforderungen,
- technische Änderungen,
- Änderungen des Affiliate-Systems,
- Veränderungen des Sortiments,
- Änderungen der wirtschaftlichen Rahmenbedingungen,
- Anpassungen von Werbe- und Markenrichtlinien,
- Maßnahmen zur Verhinderung von Missbrauch.
Änderungen werden dem Partner grundsätzlich mindestens 30 Tage vor ihrem Inkrafttreten per E-Mail mitgeteilt, sofern keine kurzfristige Änderung aufgrund gesetzlicher, behördlicher, sicherheitsrelevanter oder dringender technischer Gründe erforderlich ist.
Bereits endgültig entstandene Provisionen werden durch spätere Änderungen nicht rückwirkend reduziert.
Änderungen individueller Provisionssätze oder provisionsberechtigter Produkte gelten nur für zukünftige Bestellungen.
Ist der Partner mit einer Änderung nicht einverstanden, kann er seine Teilnahme vor dem Inkrafttreten der Änderung beenden.
Soweit gesetzlich erforderlich, wird GWS eine ausdrückliche Zustimmung zu wesentlichen Änderungen einholen.
26. Einstellung des Partnerprogramms
GWS kann das manduca® Partnerprogramm insgesamt oder für einzelne Partnergruppen mit einer Frist von 30 Tagen einstellen.
Bei gesetzlichen, behördlichen, sicherheitsrelevanten oder schwerwiegenden technischen Gründen kann eine kurzfristigere Einstellung erforderlich sein.
Bis zum Beendigungszeitpunkt ordnungsgemäß entstandene Provisionen werden entsprechend diesen Bedingungen abgerechnet.
Ein Anspruch auf Fortführung des Partnerprogramms, Ersatz zukünftiger Provisionen oder entgangenen Gewinn besteht nicht.
27. Datenschutz und Tracking
GWS verarbeitet im Zusammenhang mit dem Partnerprogramm insbesondere folgende Daten:
- Vor- und Nachname,
- Anschrift,
- E-Mail-Adresse,
- Telefonnummer,
- Unternehmens- oder Praxisangaben,
- Zertifizierungen und Urkunden,
- Steuerangaben und USt-IdNr.,
- Angaben zum Kleinunternehmerstatus,
- Bankverbindung,
- Partner- und Rabattcodes,
- Affiliate-Zuordnungen,
- Bestell- und Provisionsdaten,
- Angaben zu Werbekanälen und Social-Media-Auftritten.
Die technische Verwaltung des Partnerprogramms erfolgt innerhalb des Shopware-Systems unter Verwendung der Affiliate-Erweiterung von PremSoft.
Weitere Informationen zu Zweck, Rechtsgrundlage, Speicherdauer, Empfängern und Betroffenenrechten ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung auf manduca.de.
Soweit für das Affiliate-Tracking Cookies oder vergleichbare Technologien erforderlich sind, werden diese nur entsprechend den gesetzlichen Anforderungen und den über den Consent Manager getroffenen Einstellungen eingesetzt.
Ein Anspruch auf Provision besteht nur, wenn eine Bestellung technisch zugeordnet werden kann. Die Ablehnung oder Löschung von Tracking-Technologien durch einen Kunden darf vom Partner nicht umgangen werden.
28. Technische Verfügbarkeit
GWS bemüht sich um einen störungsfreien Betrieb des Partnerprogramms und des Affiliate-Systems.
Eine jederzeitige, fehlerfreie und ununterbrochene Verfügbarkeit kann jedoch nicht garantiert werden.
Insbesondere können Wartungsarbeiten, Softwareupdates, Ausfälle, Browserbeschränkungen, Cookie-Einstellungen, Tracking-Schutz, Werbeblocker oder Fehler von Drittanbietern die Zuordnung beeinflussen.
Der Partner ist nicht berechtigt, technische Schutzmaßnahmen oder Einwilligungsentscheidungen von Kunden zu umgehen.
29. Haftung
GWS haftet unbeschränkt:
- bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit,
- bei Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes,
- bei ausdrücklich übernommenen Garantien,
- soweit eine Haftung gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist.
Bei leicht fahrlässiger Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
30. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Zwingende gesetzliche Schutzvorschriften, die aufgrund des Sitzes oder gewöhnlichen Aufenthalts des Partners anwendbar sind, bleiben unberührt.
Ist der Partner Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist – soweit gesetzlich zulässig – Gerichtsstand der Sitz der GWS GmbH.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Gerichtsstände.
31. Schlussbestimmungen
Individuelle Vereinbarungen und Ergänzungen können in Textform, insbesondere per E-Mail, getroffen werden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Regelung treten die gesetzlichen Vorschriften.
Mit der Anmeldung bestätigt der Partner, diese Bedingungen gelesen zu haben und ihnen zuzustimmen.